Gutachten

Willkommen beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Lagereinrichtungen!

Das Problem

Wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lagereinrichtungen wie Regalen in Deutschland gebraucht, stellt man schnell fest, dass es hierfür nur wenige Spezialisten gibt. Häufig werden deshalb für Privat- und Gerichtsgutachten Sachverständige aus angrenzenden Fachgebieten beauftragt. Lagereinrichtungen, im speziellen Industrieregale sind aber kein Metallbau im klassischen Sinn, da es sich bei den verwendeten Komponenten gewöhnlich um kaltverformte Serienprodukte handelt. Daher kann ein solches Gutachten im Streitfall vor Gericht womöglich nicht stand halten.

Die Lösung: Kontaktieren Sie mich!

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im speziellen Regalanlagen an.

 

Regalgutachten

 
  • bei technischen Mängeln
  • bei Unfallschäden
  • bei Streitigkeiten
  • bei Vertragsregelungen
 
  • für Gerichte
  • für Unternehmen
  • für Versicherungen
  • für Privatpersonen

Carsten Rump
Dipl.-Kaufmann

Telefon: +49 2932 957 3168
Fax:      +49 2932 957 183168
Mobil:    +49 151 14803301
Mail:      crump@meta-online.com

Leistungen im Überblick

Arbeitssicherheit

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstütze ich Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Viele DIN-Normen allein für Regalanlagen sowie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sollten einbezogen bzw. beauftragt werden, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld vorhandene Sachverstand nicht ausreicht, wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst zu treffen. Solche Anlässe können sein:

  • die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
  • die Ermittlung einer Schadensursache
  • die Bewertung einer Lagereinrichtung
  • Beratungs-, Planungs-, Fertigungs- oder Montagefehler ???
  • sonstige fachliche Auseinandersetzung, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollten
  • unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken