Aktuelle Gesetzeslage

Gesetzeslage

Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale – systematisch und regelmäßig zu inspizieren.

§10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach §3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen Europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt, die im Juli 2009 im Beuth-Verlag erschienen ist. 

Verantwortung für den Arbeitsschutz
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen.
Regale müssen mind. alle 12 Monate von einer fachkundigen Person geprüft werden.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen verhindern folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie hohe Reparaturkosten und garantieren einen reibungslosen
Betriebsablauf.

Verbandsgeprüfte Regalinspekteure
Die im Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam mit dem Prüfinstitut Dr. Möll eine Schulung entwickelt. Im Prüfinstitut Dr. Möll in Darmstadt werden die angehenden Regalinspekteure mehrtägig intensiv geschult. Nach erfolgter Schulung absolvieren die Teilnehmer eine Abschlussprüfung und erwerben damit den Fachtitel ”Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“.

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