META Regalinspektion

Prüfpflicht für Lagereinrichtungen


Jeden Tag werden in Ihrem Lager Paletten ein- und ausgelagert, kartonverpackte Ware in Fachbodenregale gestellt oder herausgenommen. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Ihre Lagereinrichtungen in einem einwandfreien Zustand sein.

Die Verantwortung hierfür hat der Gesetzgeber aufgeteilt:

  • Die vom Hersteller gelieferten Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und müssen damit den Sicherheits-Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechen. Unsere Produkte erfüllen darüber hinaus die Vorschriften des Fachverbandes für Lager- und Betriebseinrichtungen, tragen das RAL-RG 614 Gütezeichen und GS-Zeichen und entsprechen den Informationen der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-061. META unterliegt damit der Fremdüberwachung, die regelmäßig durch das neutrale Materialprüfungsamt (MPA) Dortmund durchgeführt wird.

  • Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung mit der darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilung. Gemäß §14 „Prüfung der Arbeitsmittel“ der Betriebssicherheitsverordnung in der Fassung vom 28.05.2021 unterliegen Regale der Prüfpflicht. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest.

Als vorbeugende Maßnahme zur Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und zur Reduzierung Ihres persönlichen Haftungsrisikos empfehlen wir Ihnen dringend, die Regale in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich) selbst oder durch einen Beauftragten in Augenschein zu nehmen. Beschädigte Bauteile eines Regals stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. Irgendwann ist es wichtig, dass Sie sagen können: Ich habe alles getan, was irgend möglich und wirtschaftlich vertretbar war.

Die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung übertragen den Betreiber von Lagereinrichtungen neue Pflichten. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.

Mit unserem Serviceangebot, der META Regalinspektion, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen – dokumentiert mit einer offiziellen Prüfplakette und Inspektionsprotokoll – sondern können darüber hinaus Unfallgeschehen frühzeitig erkennen und damit Personen- und Sachschäden effektiv vorbeugen. So haben Sie auch im Versicherungsfall immer die besseren Argumente. Zudem erhöhen systematische Inspektionen die Sicherheit und schaffen Einsparpotenziale.

Die Inspektion wird durch einen unserer „Verbandsgeprüften Regalinspekteur“ durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen fach- und sachkundigen META-Mitarbeiter, der gezielt für diese Risiko mindernde Inspektion geschult worden ist.

Die Inspektion beinhaltet u. a. folgende Leistungen:

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gem. DGUV Information 208-06
  • Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls und Vergabe der Inspektionsplakette
  • Organisation des Austauschs beschädigter Teile

Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über diese Dienstleistung von META.
Rufen Sie uns doch einfach an: 02932-957- 0.